Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
7. Antragsverfahren
8. Bewilligungsverfahren
9. Verwendungsnachweisverfahren
10. Interkommunale Zusammenarbeit
11. Sonstiges
12. Datenschutz
13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Anlagen
Anlage: Übersicht der vom Freistaat Bayern in den Jahren 2026 bis 2028 nach Maßgabe der Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern geförderten Standortkommunen