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2173-A Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 29. Oktober 2024, Az. IV3/6562.01-1/293 (BayMBl. Nr. 564 )
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Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not
1. Zweck der Leistungen
2. Leistungsempfänger
3. Voraussetzungen für die Leistungen
4. Art der Leistung
5. Berücksichtigungsfähige Ausgaben
6. Umfang der Leistung
7. Leistungsgewährung
8. Auszahlung
9. Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung
10. Rücktrittsrecht und Rückzahlung
11. Prüfung der Leistungsgewährung
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
II.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 29.10.2024
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4.
Art der Leistung
Die Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ bestehen aus zweckgebundenen Zuwendungen oder in begründeten Ausnahmefällen aus zinslosen Darlehen.