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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2173-A Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 29. Oktober 2024, Az. IV3/6562.01-1/293 (BayMBl. Nr. 564 )
  • Bereich reduzierenLeistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not
  • 1. Zweck der Leistungen
  • 2. Leistungsempfänger
  • 3. Voraussetzungen für die Leistungen
  • 4. Art der Leistung
  • 5. Berücksichtigungsfähige Ausgaben
  • 6. Umfang der Leistung
  • 7. Leistungsgewährung
  • 8. Auszahlung
  • 9. Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung
  • 10. Rücktrittsrecht und Rückzahlung
  • 11. Prüfung der Leistungsgewährung
  • 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • II.
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 29.10.2024
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4.
Art der Leistung
Die Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ bestehen aus zweckgebundenen Zuwendungen oder in begründeten Ausnahmefällen aus zinslosen Darlehen.
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