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Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not
1Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ gewährt privatrechtliche Leistungen an Familien in Not auf der Grundlage von Zuwendungsvereinbarungen nach Maßgabe dieser Grundsätze. 2Auf diese Leistungen, die im Rahmen des Stiftungszwecks nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Stiftungssatzung und der hierfür vorhandenen Mittel vergeben werden, besteht kein Rechtsanspruch.