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2173-A Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 29. Oktober 2024, Az. IV3/6562.01-1/293 (BayMBl. Nr. 564 )
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Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not
II.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 29.10.2024
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II.
1
Die Vergabegrundsätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
2
Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.