Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022

4. Gegenstand der Bausteine 1 bis 4 des einheitlichen Organisationskontos

4.1 Allgemeines

4.1.1 

1Der Freistaat Bayern erlaubt der nutzungsberechtigten Stelle, dass diese ihre Nutzer zur Identifizierung auf die Login-Seite des ELSTER Authentifizierungsportals („Login-Seite“) weiterleitet. 2Hierzu stellt der Freistaat Bayern die Schnittstellen zur Verfügung, an die sich die nutzungsberechtigte Stelle anschließen kann. 3Auf der Login-Seite kann sich ein Nutzer mittels seines ELSTER-Zertifikats und Passworts anmelden. 4Der Freistaat Bayern übermittelt über die NEZO-Schnittstelle, mit der Einwilligung des Nutzers, die unter Nr. 5 genannten Daten an die nutzungsberechtigte Stelle.

4.1.2 

1Der Freistaat Bayern bietet der nutzungsberechtigten Stelle darüber hinaus im Rahmen der Nutzung des Organisationskontos das Postfach 2.0 zur Übermittlung von Mitteilungen und rechtsverbindlichen Bescheiden an die Nutzer der Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle gemäß § 9 OZG an. 2Bei dem Postfach 2.0 handelt es sich um ein Postfach nach § 2 Abs. 7 OZG. 3Voraussetzung hierfür ist die Anbindung der nutzungsberechtigten Stelle an die NEZO-Schnittstelle. 4Die Nutzer der Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle müssen für die Verwendung des Postfach 2.0 bei ELSTER registriert sein, sich über die NEZO-Schnittstelle in der Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle identifiziert und authentifiziert und in die elektronische Bekanntgabe gegenüber der nutzungsberechtigten Stelle eingewilligt haben. 5Bescheide und Mitteilungen können vom Nutzer der Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle in seinem Postfach von „Mein Unternehmenskonto“ auf www.mein-unternehmenskonto.de eingesehen und heruntergeladen werden. 6Zur Identifizierung des Postfachs des Nutzers als Empfänger wird der nutzungsberechtigten Stelle bei Registrierung ein Postfachhandle (eindeutigen Referenzwert) übermittelt. 7Hierüber kann die nutzungsberechtigte Stelle einem bestimmten Empfänger Bescheide und Mitteilungen in sein Postfach einstellen, woraufhin der Empfänger eine Benachrichtigung per E-Mail über den Eingang erhält. 8Der Freistaat Bayern stellt der nutzungsberechtigten Stelle für die Übermittlung eine technische Schnittstelle zur Verfügung.

4.1.3 

1Zur Identifizierung und Authentifizierung des Nutzers bei der Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle mittels der ELSTER-Zertifikate werden aktuelle Identitätsdaten zusammen mit der ELSTER-Account-ID, das Vertrauensniveau der Identifizierung (im Registrierungsfall), das Vertrauensniveau der Authentifizierung (im Login-Fall) und im Fall der Verwendung eines ELSTER-Organisationszertifikats die DUEbEL-ID als eindeutiger Schlüssel über die Schnittstelle an die Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle übergeben. 2Bei der ELSTER-Account-ID handelt es sich um eine eindeutige Kennung eines registrierten ELSTER-Accounts bei ELSTER. 3Jeder Account entspricht dabei einem Nutzer. 4Für Datenübermittler, die sich mit der Steuernummer bei ELSTER registriert haben, bildet DUEbEL (Aktualisierungsdienst für Datenübermittler bei ELSTER) eine Steuernummernkette. 5DUEbEL sammelt unter einer eindeutigen Kennung (DUEbEL-ID oder D-ID) alle neueren Steuernummern der Datenübermittler, so dass jederzeit zu einem Zertifikat mit historischer Steuernummer die jeweils aktuelle Nummer ermittelt werden kann.

4.1.4 

Die Freischaltung der Nutzung des Organisationskontos und der dazugehörigen Schnittstellen erfolgt durch Abruf am Self-Service-Portal durch die nutzungsberechtigte Stelle.

4.1.5 

Die Leistungen werden durch einen Diensteanbieter des Freistaates Bayern im räumlichen Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung erbracht.

4.1.6 

Übergabepunkt für die Leistungen ist der Internetübergabepunkt des Verfahrens ELSTER und zwar sowohl aus als auch in Richtung der nutzungsberechtigten Stelle.

4.2 ELSTER-Organisationszertifikate

4.2.1 

1Als ELSTER-Organisationszertifikat wird ein Zertifikat bezeichnet, das einer Organisation (juristische Person oder Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann) zugeordnet ist. 2Ein solches Organisations-Zertifikat befindet sich in der Regel im Besitz eines Mitarbeitenden (handelnde Person) der Organisation (der juristischen Person oder Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann). 3Alle Organisationszertifikate repräsentieren in identischer Weise die Organisation; die handelnde Person ist über das ELSTER-Organisationszertifikat grundsätzlich selbst nicht erkennbar.

4.2.2 

Ein ELSTER-Organisationszertifikat kann auch einer natürlichen Person, die wirtschaftlich tätig ist, zugeordnet werden.

4.2.3 

1Die Identitätsdaten für Inhaber von ELSTER-Organisationszertifikaten, die mittels der NEZO-Schnittstelle übergeben werden, stammen aus dem Datenbestand der Steuerverwaltung. 2Die Stammdaten zu den Steuerkonten der ELSTER-Organisationszertifikate, die mittels der NEZO-Schnittstelle übergeben werden, stammen vom Grundinformationsdienst Steuer (GINSTER).

4.3 Persönliche ELSTER-Zertifikate

4.3.1 

1Als persönliches ELSTER-Zertifikat wird ein Zertifikat bezeichnet, das genau einer natürlichen Person zugeordnet ist. 2Pro natürlicher Person, das heißt pro Steuer-Identifikationsnummer, existiert nur ein persönliches ELSTER-Zertifikat.

4.3.2 

1Die Identitätsdaten für Inhaber von persönlichen ELSTER-Zertifikaten, die mittels der NEZO-Schnittstelle übergeben werden, stammen aus der Steuer-Identifikationsnummer-Datenbank (IdNr-Datenbank). 2Die IdNr-Datenbank enthält zentral alle Stammdaten zu den Steuer-Identifikationsnummern.