Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022

12. Support

12.1 

1Die nutzungsberechtigte Stelle verpflichtet sich, für die Nutzer in eigener Verantwortung einen Support zu betreiben (First-Level-Support). 2Demnach unterbleibt für ihre Nutzer der Hinweis auf den Second-Level-Support des Diensteanbieters des Freistaates Bayern, insbesondere auf die ELSTER-Hotline.

12.2 

Soweit es sich um einen konkreten Supportfall im Verantwortungsbereich des Diensteanbieters des Freistaates Bayern handelt, kann auf den Second-Level-Support des Freistaates Bayern verwiesen werden.