Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022

9. Verwendung und Änderung des ELSTER-Logos

9.1 

Die nutzungsberechtigte Stelle kann das ELSTER-Logo nur gemäß den vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Vorlagen verwenden.

9.2 

Das der nutzungsberechtigten Stelle zur Verfügung gestellte ELSTER-Logo darf in den Print-, Online- und Offlinemedien nur an Stellen verwendet werden, die einen direkten Bezug zur Authentifizierung und Identifizierung mittels der ELSTER-Zertifikate bei der Webanwendung der nutzungsberechtigten Stelle haben.

9.3 

Das der nutzungsberechtigten Stelle zur Verfügung gestellte ELSTER-Logo darf von dieser ausschließlich auf eine Art und Weise verwendet werden, die den Ruf und das Ansehen des Freistaates Bayern nicht beschädigt.

9.4 

1Dem Freistaat Bayern steht es frei, das ELSTER-Logo jederzeit zu ändern oder einzuziehen. 2Bei Erscheinen eines neuen ELSTER-Logos erfolgt in geeigneter Weise ein Hinweis und eine Zurverfügungstellung seitens des Freistaates Bayern als Markenrechtsinhaber. 3Die nutzungsberechtigte Stelle hat immer das aktuellste Logo zu verwenden. 4Der nutzungsberechtigten Stelle ist es untersagt, das Erscheinungsbild des ELSTER-Logos eigenmächtig zu ändern.

9.5 

Sollte es zukünftig ein eigenes Logo für das Organisationskonto geben, so finden die vorstehenden Nrn. 9.1 bis 9.4 entsprechend Anwendung.