Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022

6. Self-Service-Portal

6.1 

Der Freistaat Bayern stellt für die Nutzung des Organisationskontos und der dazugehörigen Schnittstellen ein Self-Service-Portal zur Verfügung.

6.2 

Über das Self-Service-Portal können insbesondere folgende Funktionen genutzt werden:
a)
Stellung von Supportanfragen,
b)
Automationsgestützte Einbindung von Schnittstellen,
c)
Anlegen und Administrieren von Service Providern in Test- und Produktivumgebungen.