Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022

15. Haftung, Schadensersatz

15.1 

Schadensersatzansprüche zwischen der nutzungsberechtigten Stelle und dem Freistaat Bayern sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

15.2 

Die nutzungsberechtigte Stelle und der Freistaat Bayern haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.