Inhalt
52.
Zusammenschaltung von VS-IT
52.1
1Vor der Zusammenschaltung von VS-IT mit anderer VS-IT ist zu prüfen, ob und inwieweit Informationen zwischen diesen Systemen unter Berücksichtigung
- a)
-
des jeweiligen Schutzniveaus und
- b)
-
des Prinzips „Kenntnis nur, wenn nötig“
ausgetauscht werden dürfen. 2In Abhängigkeit zum Ergebnis der Prüfung sind IT-Sicherheitsfunktionen nach Nr. 46 zum Schutz der Systemübergänge zu implementieren.
52.2
Die direkte oder kaskadierte Zusammenschaltung von VS-IT mit offener IT oder VS-IT eines niedrigeren Geheimhaltungsgrades ist nicht zulässig.