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BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
48.
Handhabung von Datenträgern und IT-Produkten für unverschlüsselte Verschlusssachen
IT-Produkte, die keiner Zulassung bedürfen, Datenträger und mobile IT, auf denen jeweils elektronische Verschlusssachen unverschlüsselt gespeichert sind, sind so zu schützen, wie es die Einstufung der darauf gespeicherten Information erfordert.