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BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
46.
VS-IT-Sicherheitsfunktionen

46.1

IT-Sicherheitsfunktionen innerhalb von VS-IT, die Gegenstand einer Zulassungsaussage nach Nr. 45.1 sein können, sind Funktionen, die sich den folgenden Kategorien zuordnen lassen:
a)
zur Zugangs- und Zugriffskontrolle,
b)
zur Identifikation und Authentisierung,
c)
zur kryptographischen Unterstützung,
d)
für das Sicherheitsmanagement,
e)
zur Informationsflusskontrolle,
f)
zum internen Schutz der Benutzerdaten,
g)
zum Selbstschutz der Sicherheitsfunktionen und ihrer Daten,
h)
zur Netzwerktrennung,
i)
zum Schutz der Unversehrtheit der gespeicherten Daten und während des Datentransports,
j)
zur Verfügbarkeitsüberwachung oder
k)
zur Sicherheitsprotokollierung und Nachweisführung.

46.2

Der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegebene Katalog, der auf diesen IT-Sicherheitsfunktionen und den sich hieraus ableitenden Produktklassen und -typen basiert sowie die aktuelle Liste zugelassener IT-Sicherheitsprodukte sind zu beachten.