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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung – HZV) Vom 10. Februar 2020 (GVBl. S. 87) BayRS 2210-8-2-1-1-WK (§§ 1–59)
  • Bereich reduzierenTeil 1 Verfahrensvorschriften für die Vergabeverfahren (§§ 1–35)
  • Bereich erweiternKapitel 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1–3)
  • Bereich reduzierenKapitel 2 Zentrales Vergabeverfahren (§§ 4–21)
  • § 4 Form und Frist des Zulassungsantrags
  • § 5 Beteiligung am Verfahren
  • § 6 Quoten
  • § 7 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
  • § 8 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
  • § 9 Besonderer öffentlicher Bedarf
  • § 10 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
  • § 11 Auswahl für ein Zweitstudium
  • § 12 Auswahl und Zulassung von beruflich Qualifizierten
  • § 13 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
  • § 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags
  • § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrags
  • § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrags
  • § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
  • § 18 Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs
  • § 19 Teilstudienplätze
  • § 20 Bescheide
  • § 21 Übergangsregelungen für das Zentrale Vergabeverfahren
  • Bereich erweiternKapitel 3 Örtliches Vergabeverfahren (§§ 22–35)
  • Bereich erweiternTeil 2 Kapazitätsermittlung (§§ 36–57)
  • Bereich erweiternTeil 3 Schlussbestimmungen (§§ 58–59)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1 Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
  • Anlage 2 Ermittlung der Durchschnittsnote
  • Anlage 3 Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung
  • Anlage 4 Berechnung der Punktwerte
  • Bereich erweiternAnlage 5 Anerkannte Berufsausbildungen
  • Anlage 6 Ermittlung des Prozentrangs
  • Anlage 7 Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität
  • Bereich erweiternAnlage 8 Stellenzuordnung
  • Anlage 9 Curricularnormwerte
  • Bereich erweiternAnlage 10 Bandbreiten in Bachelorstudiengängen

Inhalt

HZV
Text gilt ab: 01.03.2025
Fassung: 10.02.2020
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Kapitel 2 Zentrales Vergabeverfahren

§ 4 Form und Frist des Zulassungsantrags
§ 5 Beteiligung am Verfahren
§ 6 Quoten
§ 7 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
§ 8 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
§ 9 Besonderer öffentlicher Bedarf
§ 10 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
§ 11 Auswahl für ein Zweitstudium
§ 12 Auswahl und Zulassung von beruflich Qualifizierten
§ 13 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
§ 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags
§ 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrags
§ 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote nach Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrags
§ 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
§ 18 Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs
§ 19 Teilstudienplätze
§ 20 Bescheide
§ 21 Übergangsregelungen für das Zentrale Vergabeverfahren
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