Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung – HZV) Vom 10. Februar 2020 (GVBl. S. 87) BayRS 2210-8-2-1-1-WK (§§ 1–59)
Bereich erweitern
Teil 1 Verfahrensvorschriften für die Vergabeverfahren (§§ 1–35)
Bereich reduzieren
Teil 2 Kapazitätsermittlung (§§ 36–57)
Bereich erweitern
Kapitel 1 Zentrales Auswahlverfahren (§§ 36–56)
Bereich erweitern
Kapitel 2 Örtliches Vergabeverfahren (§ 57)
Bereich erweitern
Teil 3 Schlussbestimmungen (§§ 58–59)
[Schlussformel]
Anlage 1 Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
Anlage 2 Ermittlung der Durchschnittsnote
Anlage 3 Ermittlung der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung
Anlage 4 Berechnung der Punktwerte
Bereich erweitern
Anlage 5 Anerkannte Berufsausbildungen
Anlage 6 Ermittlung des Prozentrangs
Anlage 7 Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität
Bereich erweitern
Anlage 8 Stellenzuordnung
Anlage 9 Curricularnormwerte
Bereich erweitern
Anlage 10 Bandbreiten in Bachelorstudiengängen
Inhalt
HZV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 10.02.2020
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 2 Kapazitätsermittlung
Kapitel 1 Zentrales Auswahlverfahren (§§ 36–56)
Kapitel 2 Örtliches Vergabeverfahren (§ 57)