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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz – GZVJu) Vom 11. Juni 2012 (GVBl. S. 295) BayRS 300-3-1-J (§§ 1–62)
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Teil 1 Zivilrechtspflege, Bereitschaftsdienst und Hinterlegung (§§ 1–53)
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Abschnitt 1 Gerichtsverfassung (§§ 1–3)
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Abschnitt 2 Bürgerlich-rechtliche Angelegenheiten (§§ 4–8a)
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Abschnitt 3 Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Wertpapierrecht (§§ 9–37)
§ 9 Führung des Handelsregisters
§ 9a Führung des Gesellschaftsregisters
§ 10 Führung des Partnerschaftsregisters
§ 11 Führung des Vereinsregisters
§ 12 Führung des Genossenschaftsregisters
§ 13 Nichtigerklärung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 14 Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sowie Auskunftsrecht des Aktionärs
§ 15 Feststellung der Nichtigkeit oder Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Verwaltungsratsmitgliedern und Aufsichtsorganmitgliedern
§ 16 Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer bergrechtlichen Gewerkschaft
§ 17 Zusammensetzung des Aufsichtsrats eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und Auskunftspflicht
§ 18 Klagezulassungsverfahren
§ 19 Bestellung von Sonderprüfern
§ 20 Gerichtliche Entscheidungen über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
§ 21 Feststellung der Nichtigkeit und Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses
§ 22 Gestattung der Nichtaufnahme von Tatsachen in den Prüfungsbericht
§ 23 Feststellung der Nichtigkeit und Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns
§ 24 Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses oder Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung und die oberste Vertretung
§ 25 Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen
§ 26 Gerichtliche Entscheidungen im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren
§ 27 Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 28 Bestellung von Verschmelzungs- und Spaltungsprüfern; Ersatz von Auslagen und Vergütung
§ 29 Bestellung von Vertrags- und Eingliederungsprüfern; Ersatz von Auslagen und Vergütung
§ 30 Bestellung von Prüfern zur Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung beim Ausschluss von Minderheitsaktionären; Ersatz von Auslagen und Vergütung
§ 31 Ausgleich beim Erlöschen von Mehrstimmrechten; Antrag auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs
§ 32 Unternehmensrechtliche Verfahren
§ 33 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 34 Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz
§ 35 Wertpapierbereinigung
§ 36 Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
§ 37 Klagen auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen und vertraglicher Erfüllungsansprüche aus Angeboten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
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Abschnitt 4 Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (§§ 38–45a)
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Abschnitt 5 Besondere Sachgebiete (§§ 46–50)
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Abschnitt 6 Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (§§ 51–52)
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Abschnitt 7 Hinterlegung (§ 53)
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Teil 2 Strafrecht, Strafvollstreckung und Recht der Ordnungswidrigkeiten (§§ 54–58)
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Teil 3 Berufsrecht (§§ 59–60)
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Teil 4 Schlussvorschriften (§§ 61–62)
[Schlussformel]
Inhalt
GZVJu
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 11.06.2012
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§ 9a
Führung des Gesellschaftsregisters
Die Führung des Gesellschaftsregisters wird den Amtsgerichten übertragen, die gemäß § 376 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 374 Nr. 1 FamFG und § 9 für die Führung des Handelsregisters zuständig sind.