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BFSO
Text gilt ab: 01.08.2026
Fassung: 25.05.2023
§ 60
Schriftliche Prüfung in der Ausbildungsrichtung Euro-Korrespondentinnen und Euro-Korrespondenten
(1) Die schriftliche Prüfung in der weiteren Ersten Fremdsprache wird in folgenden Fächern abgelegt:
1.
Sprachmittlung und KI-gestützte Translation (einschließlich Fachübersetzung), Bearbeitungszeit: 90 Minuten;
2.
Kommunikation und Organisation, Bearbeitungszeit: 60 Minuten.
(2) Weitere Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung sind:
1.
Wirtschaftliches Handeln in einem Unternehmen, Bearbeitungszeit: 60 Minuten;
2.
Handeln in internationalen Märkten, Bearbeitungszeit: 60 Minuten.
(3) § 59 Abs. 3 gilt entsprechend.