Inhalt
§ 60
Schriftliche Prüfung in der Ausbildungsrichtung Euro-Korrespondentinnen und Euro-Korrespondenten
(1) Die schriftliche Prüfung in der weiteren Ersten Fremdsprache wird in folgenden Fächern abgelegt:
- 1.
-
Sprachmittlung und KI-gestützte Translation (einschließlich Fachübersetzung), Bearbeitungszeit: 90 Minuten;
- 2.
-
Kommunikation und Organisation, Bearbeitungszeit: 60 Minuten.
(2) Weitere Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung sind:
- 1.
-
Wirtschaftliches Handeln in einem Unternehmen, Bearbeitungszeit: 60 Minuten;
- 2.
-
Handeln in internationalen Märkten, Bearbeitungszeit: 60 Minuten.
(3) § 59 Abs. 3 gilt entsprechend.