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Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) Vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 257) BayRS 2236-4-1-9-K (§§ 1–74)
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Teil 1 Allgemeines (§§ 1–3)
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Teil 2 Aufnahme (§§ 4–8)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 9–13)
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Teil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 14–29)
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Teil 5 Prüfungen, Abschlüsse (§§ 30–72)
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Kapitel 1 Prüfungsausschuss (§§ 30–31)
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Kapitel 2 Allgemeine Verfahrensregelungen (§§ 32–37)
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Kapitel 3 Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 (§§ 38–57)
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Kapitel 4 Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 (§§ 58–72)
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Teil 6 Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (§ 73)
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Teil 7 Schlussvorschriften (§ 74)
[Schlussformel]
Anlage 1 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung
Anlage 2 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege
Anlage 3 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Sozialpflege
Anlage 4 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement
Anlage 5 Stundentafel für die Berufsfachschulen für technische Assistenten für Informatik
Anlage 6 Stundentafel für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe
Inhalt
BFSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 25.05.2023
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Teil 5 Prüfungen, Abschlüsse
Kapitel 1 Prüfungsausschuss (§§ 30–31)
Kapitel 2 Allgemeine Verfahrensregelungen (§§ 32–37)
Kapitel 3 Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 (§§ 38–57)
Kapitel 4 Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 (§§ 58–72)