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BFSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 25.05.2023
Anlage 5 (zu § 9 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafel für die Berufsfachschulen für technische Assistenten für Informatik
Fächer
Unterrichtsstunden 1
1. Schuljahr
(11. Jgst.)
2. Schuljahr
(12. Jgst.)
I. Pflichtfächer
Religionslehre2, 3
1
1
Deutsch2
2
1
Englisch2, 4
2
2
Politik und Gesellschaft2
1
1
Sport2
2
Mathematik
2
2
Betriebssysteme5, 6
4
8 (+/-1)
Netzwerktechnik5, 6
5
7 (+/-2)
Computersysteme5, 6
6
4 (+/-1)
Anwendungsentwicklung5, 6
11
10 (+/-3)
Summe
36
36 7

II. Betriebspraktikum
2 Wochen
2 Wochen

1 [Amtl. Anm.:] Ausgewiesen in Jahreswochenstunden.
2 [Amtl. Anm.:] Welche Lehrpläne für den allgemeinbildenden Pflichtunterricht gelten, geht aus dem Lehrplanverzeichnis des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in seiner jeweils geltenden Fassung hervor.
3 [Amtl. Anm.:] Beziehungsweise die Fächer Ethik oder Islamischer Unterricht im Fall des § 27 BaySchO.
4 [Amtl. Anm.:] Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan für die Berufsschule: Englisch für gewerblich-technische Berufe in der jeweils geltenden Fassung.
5 [Amtl. Anm.:] Alle Fächer mit fachpraktischen Anteilen i.S.v. § 15 Abs. 2 BFSO.
6 [Amtl. Anm.:] Möglichkeit der Schwerpunktsetzung im 2. Schuljahr.
7 [Amtl. Anm.:] Die Summe der Wochenstunden bleibt bei der Schwerpunktsetzung unverändert.