Inhalt

BFSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 25.05.2023
Anlage 2 (zu § 9 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafel für die Berufsfachschulen für Kinderpflege
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden 1
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht
Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession2
2
1
Deutsch und Kommunikation
3
3
Englisch
2
1
Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde
2
2
Pädagogik und Psychologie
3
4
Ökologie und Gesundheit
2
2
Rechtskunde
1
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
1
2
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung3
3
3
Werkerziehung und Gestaltung3
2
2
Musik- und Musikerziehung3
2
2
Sport- und Bewegungserziehung3
2
2
Hauswirtschaftliche Erziehung3
3
2
Säuglingsbetreuung
2
Summe fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht
29
27

Fachpraktische Ausbildung 4
Sozialpädagogische Praxis4
6
7

1 [Amtl. Anm.:] Ausgewiesen in Jahreswochenstunden. Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
2 [Amtl. Anm.:] Beziehungsweise die Fächer Ethik und ethische Erziehung oder Islamischer Unterricht und Religionspädagogik im Fall des § 27 Abs. 9 BaySchO.
3 [Amtl. Anm.:] Überwiegend fachpraktisches Fach nach § 15 Abs. 6 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 BFSO.
4 [Amtl. Anm.:] In der fachpraktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten, soweit diese in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt wird (§ 11 Abs. 2 Satz 1 BFSO).