Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1 Satz 1)
[Amtl. Anm.:] Ausgewiesen in Jahreswochenstunden. Bei einer Ausbildung in Teilzeitform gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BFSO sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
[Amtl. Anm.:] Beziehungsweise die Fächer Ethik oder Islamischer Unterricht im Fall des § 27 BaySchO.
[Amtl. Anm.:] Alle Fächer mit fachpraktischen Anteilen i.S.v. § 15 Abs. 2 BFSO mit Ausnahme von Englisch.
[Amtl. Anm.:] Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan „Englisch für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft und die Berufsschule Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft, BGJ/s Hauswirtschaft“ vom 5. Dezember 2000, Nr. VII/3-S9414H1-1-7/125609.
[Amtl. Anm.:] Insgesamt sind zwei verschiedene Wahlpflichtfächer während der drei Schuljahre zu besuchen.
[Amtl. Anm.:] Fachpraktische Ausbildung im Sinn des Art. 50 Abs. 3 BayEUG (Fachpraxis Ernährung und Versorgung) i.V.m. § 15 Abs. 4 BFSO sowie Praktika im Sinn des Art. 50 Abs. 4 BayEUG (Praktikumswochen). Die Fachpraxis Ernährung und Versorgung gilt als Pflichtfach.
[Amtl. Anm.:] 8 Zeitstunden pro Arbeitstag zzgl. Pausen.
[Amtl. Anm.:] 2 Wochen Praktikum mit Schwerpunkt Ernährung und Versorgung während der Schulzeit.
[Amtl. Anm.:] 2 Wochen Praktikum in einschlägigen Betrieben des gewählten Wahlpflichtfachs in der unterrichtsfreien Zeit.