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AVILSG
Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 13.03.2026
§ 8
Ablauf der Prüfungen und Bewertung der Leistungen
(1) 1Der praktische Leistungsnachweis am Ende des Moduls 2 stellt die Zwischenprüfung dar. 2Sie besteht aus vier praktischen Einzelaufgaben, bei denen jeweils ein Notruf entgegenzunehmen ist, hierauf bezogene Einsätze anzulegen und weiterzuleiten sind sowie gegebenenfalls eine Bettenzuweisung durchzuführen ist. 3Die Gesamtdauer der Zwischenprüfung soll 20 Minuten nicht überschreiten.
(2) 1Für die Teilnahme an den Modulen 3 und 4 ist das Bestehen der Zwischenprüfung oder eine Befreiung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 Voraussetzung. 2Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn in ihr mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde.
(3) 1Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Leistungsnachweis am Ende des Moduls 4. 2Der schriftliche Leistungsnachweis als Teil der Abschlussprüfung dauert 90 Minuten. 3Der mündliche Leistungsnachweis als Teil der Abschlussprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch. 4Es können bis zu drei Personen gemeinsam geprüft werden. 5Die Prüfungsdauer soll je Prüfling 20 Minuten nicht überschreiten. 6Der praktische Leistungsnachweis als Teil der Abschlussprüfung besteht aus der Abarbeitung von höchstens drei praktischen Einsatzszenarien. 7Die Gesamtdauer des praktischen Leistungsnachweises als Teil der Abschlussprüfung soll 40 Minuten nicht überschreiten. 8Die Abschlussprüfung und damit der Disponentenlehrgang ist bestanden, wenn in jedem ihrer Prüfungsteile nach Satz 1 mindestens die Einzelnote „ausreichend“ erzielt wurde.
(4) 1Für die Bewertung der erbrachten einzelnen Leistungsnachweise sind die Noten in Worten und als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle nach folgendem Schema zu vergeben:
Note
in Worten
Definition
1,0 – 1,4
sehr gut
eine besonders hervorragende Leistung
1,5 – 2,4
gut
eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft
2,5 – 3,4
befriedigend
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
3,5 – 4,4
ausreichend
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
4,5 – 5,4
mangelhaft
eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
5,5 – 6,0
ungenügend
eine völlig unbrauchbare Leistung.
2Die Gesamtnote am Ende des Disponentenlehrgangs setzt sich wie folgt zusammen:
Einzelnote
Art des Leistungsnachweises
Gewichtung
1
ein schriftlicher Leistungsnachweis als Teil der Abschlussprüfung
1/6
2
ein mündlicher Leistungsnachweis als Teil der Abschlussprüfung
2/6
3
ein praktischer Leistungsnachweis als Teil der Abschlussprüfung
3/6.
3Sie errechnet sich als arithmetisches Mittel der gewichteten Einzelnoten mit dem Teiler sechs und wird in Worten und als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle angegeben.