Inhalt
§ 13
Elektronischer Leistungsnachweis
1Der elektronische Leistungsnachweis stellt eine Präsenzprüfung unter Aufsicht dar, deren Durchführung mittels elektronischer Medien erfolgt. 2Die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried ist berechtigt, die hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten der Prüflinge zu verarbeiten. 3Den Prüflingen ist vor der Prüfung hinreichend Gelegenheit zu geben, sich mit den Prüfungsbedingungen vertraut zu machen.