Inhalt

AVILSG
Text gilt ab: 15.04.2026
Fassung: 13.03.2026
§ 12
Dokumentation
Über die Leistungsnachweise und Prüfungen sind Niederschriften zu fertigen, die über alle für die Beurteilung wesentlichen Vorkommnisse Aufschluss geben müssen, insbesondere über Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse sowie eventuelle Unregelmäßigkeiten.