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ZALGM
Text gilt ab: 29.04.2023
Fassung: 29.09.1992
§ 4
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
(1) Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist von Bewerbern und Bewerberinnen, die unmittelbar nach einer in Bayern abgelegten Ersten Lehramtsprüfung in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen, an die zuletzt besuchte Hochschule, von den übrigen Bewerbern und Bewerberinnen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) zu richten.
(2) 1Die Anmeldung muß spätestens fünf Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen. 2Der Termin des Beginns wird im Staatsanzeiger veröffentlicht. 3Im Fall des Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung muß die Anmeldung zur weiteren Teilnahme am Vorbereitungsdienst spätestens eine Woche nach Aushändigung oder Zustellung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung bei der zuständigen Regierung erfolgen.