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ZALGM
Text gilt ab: 29.04.2023
Fassung: 29.09.1992
§ 9
Aufgaben des Schulamtes
Dem Schulamt obliegen im Rahmen der Ausbildung insbesondere folgende Aufgaben:
1.
Zuweisung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen an eine Schule und zu einer Betreuungslehrkraft im Benehmen mit dem Seminarrektor oder der Seminarrektorin ,
2.
Bestellung der Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen,
3.
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen.