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Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 454) BayRS 2038-3-4-1-3-K (§§ 1–30)
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ziele des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 4 Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
§ 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 6 Vereidigung
§ 7 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Aufgaben der Regierungen
§ 9 Aufgaben des Schulamtes
§ 10 Aufbau der Studienseminare für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen
§ 11 Leitung des Studienseminars
§ 12 Stellvertretende Leitung des Studienseminars
§ 13 Seminarrektor oder Seminarrektorin
§ 14 Betreuungslehrkraft
§ 15 Sprecher oder Sprecherin der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen
§ 16 Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung
§ 17 Durchführung des Vorbereitungsdienstes, Ausbildungsformen
§ 18 Seminarveranstaltungen
§ 19 Praktikum
§ 20 Hospitation mit Studienzeiten
§ 21 Eigenverantwortlicher Unterricht
§ 22 Ausbildungsbezogene Lehrgänge
§ 23 Ergänzende Ausbildung
§ 24 Besondere Verpflichtungen des Lehramtsanwärters oder der Lehramtsanwärterin
§ 25 Seminarbogen
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
§ 28 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Wiederholung einzelner Ausbildungsabschnitte
§ 29 Seminarbericht
§ 30 Inkrafttreten
Inhalt
ZALGM
Text gilt ab: 29.04.2023
Fassung: 29.09.1992
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§ 20
Hospitation mit Studienzeiten
In Hospitationen mit Studienzeiten sollen sich die Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen selbstständig mit den Kompetenzbereichen und den Inhalten der Ausbildung auseinandersetzen.