9 Treffer in 9 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Bayreuth: Unzulässigkeit einer isolierten Klage auf Akteneinsicht – Voraussetzungen der Untätigkeitsklage und Sperrwirkung des § 44a VwGO
Urteil vom 29.03.2022 – B 1 K 21.1173
VGH München: Zutreffende Verweisung an das Amtsgericht wegen Streitigkeit im Personenstandsrecht
Beschluss vom 09.12.2022 – 5 C 22.1569
OLG Bamberg: Keine Beteiligtenstellung des Ergänzungspflegers in Verfahren der elterlichen Sorge
Beschluss vom 11.03.2024 – 2 UF 37/24 e
AG München: Kein Anspruch der Ehefrau des verstorbenen Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung
Beschluss vom 20.03.2024 – 1506 IN 1447/03
LG München II: Betreuungsrecht: fehlende Beteiligtenstellung und fehlende Beschwerdeberechtigung eines Pfändungsgläubigers des unter Betreuung stehen-den Pfändungsschuldners im betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für erbrechtliche Rechtsgeschäfte - hier Erbauseinandersetzungsvertrag
Beschluss vom 20.01.2023 – 6 T 4598/22 BET
ArbG Würzburg: Tarifkonkurrenz, Mehrheitsfeststellung, Amtsermittlungsgrundsatz, Beweislast, Beteiligtenstellung, Notarverfahren, Rechtsschutzinteresse
Beschluss vom 19.06.2023 – 10 BV 19/21
BayObLG: Keine Rechtsverletzung möglicher Empfänger durch Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle
Beschluss vom 21.07.2026 – 101 VA 88/26 e
VG München: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Einigungsgebühr, Geschäftsgebühr, Beteiligtenfähigkeit Rechtsanwalt, Erinnerungsbefugnis Rechtsanwalt, Kostenfestsetzungsbeschluss, Erledigungsgebühr, Beteiligtenstellung, außergerichtliche Erledigung, Prozessökonomie
Beschluss vom 17.06.2026 – M 10 M 26.2721
VGH München: Beschwerde gegen eine „Rubrumsberichtigung“ im vorbereitenden Verfahren nicht statthaft, fehlende Beschwer bei „Rubrumsberichtigung“ im vorbereitenden Verfahren, die weder zum Austausch eines Beteiligten führt noch die Stellung eines Beteiligten berührt, Rubrumsberichtigung, Beschwerdebefugnis, Prozessleitende Verfügung, Beteiligtenstellung, Vertretung durch Beliehene, Interne Organisation, Unanfechtbarkeit
Beschluss vom 13.07.2026 – 8 C 26.1305