8 Treffer in 8 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
FG Nürnberg: Gerichtliche Überprüfung der Prüfungsanordnung für einen Anschlussprüfung
Urteil vom 07.07.2022 – 6 K 1075/21
FG München: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2. Satz 2 FG–Oeidesstattliche Versicherung des Prozessvertreters
Urteil vom 13.06.2022 – 7 K 2347/21
FG München: Nachweis des Zugangs einer an das Anwaltspostfach beA elektronisch übersandten Ladung – Anfechtung des Verlustfeststellungsbescheids
Urteil vom 16.12.2022 – 7 K 1558/21
FG München: Örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Zuteilungsverfahrens nach § 190 AOFrist für Erlass eines Zuteilungsbescheids – Begriff der Unanfechtbarkeit des Steuermessbetrags – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis der Frist für die Stellung des Zuteilungsantrags bei verspäteter Übermittlung des steuerlichen Sachverhalts
Urteil vom 30.01.2023 – 7 K 2200/18
FG München: Ausbeutekalkulation bei Gaststätten – Übertragung der Werte aus einer Kalkulation auf ein anderes Jahr– Erschütterung der Werte einer formell ordnungsmäßigen Buchführung durch Nachkalkulation
Beschluss vom 03.08.2023 – 12 V 1055/23
FG München: Wiederaufnahme des Verfahrens und Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten
Urteil vom 18.04.2023 – 12 K 977/20
FG München: Ansatz eines laufenden Verlustsanteils einer Organgesellschaft aus einer beendeten atypisch stillen Gesellschaft beim Gewerbeertrag des Organträgers
Gerichtsbescheid vom 15.02.2024 – 7 K 2315/20
FG München: Umfang der Steuerfreistellung für Teilwertaufholungen nach vorangegangenen Teilwertabschreibungen von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen, wenn die Teilwertabschreibungen aufgrund des in Anspruch genommenen Blockwahlrechts (nach § 8b Abs. 8 Satz 1 KStG, § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 Satz 2 KStG in der Fassung des Korb II-Gesetzes) in den Jahren 2001 bis 2003 in Höhe von 20 % nicht bei der Ermittlung des Einkommens und nur zu 80 % steuermindernd berücksichtigt worden sind
Gerichtsbescheid vom 23.04.2025 – 7 K 165/22