Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Kapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
Bereich reduzieren
Kapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bereich erweitern
Erster Teil Allgemeines
Bereich erweitern
Zweiter Teil Europäischer Haftbefehl
Bereich reduzieren
Dritter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bereich erweitern
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Bereich erweitern
Abschnitt 2 Übertragung und Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
Bereich erweitern
Abschnitt 3 Überwachungsanordnungen
Bereich reduzieren
Abschnitt 4 Europäische Geldsanktion
Bereich erweitern
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Bereich reduzieren
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
Nummer 169 Verfolgbarkeit im Inland (§ 87d Nummer 1 IRG)
Nummer 170 Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung (§§ 87g, 87i IRG)
Nummer 171 Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch des Betroffenen (§ 87h IRG); Vollstreckung (§ 87n IRG)
Nummer 172 Gerichtliche Entscheidung auf Antrag des Bundesamts für Justiz (§ 87i IRG); Vollstreckung (§ 87n IRG)
Nummer 173 Besonderheiten bei Opferentschädigungen
Nummer 174 Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde (§§ 87j, 87k IRG)
Nummer 175 Anrufung des Bundesgerichtshofes
Nummer 176 Mitteilung an das Bundeszentralregister (§ 87m Absatz 2 IRG)
Bereich erweitern
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
Bereich erweitern
Abschnitt 5 Einziehung und Verfall
Bereich erweitern
Vierter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bereich erweitern
Kapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
Bereich erweitern
Anhang I Deutsche Vorschriften
Bereich erweitern
Anhang II Länderteil
Bereich erweitern
Anhang III
Bereich erweitern
Anhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002
Inhalt
RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Nummer 176
Mitteilung an das Bundeszentralregister (§ 87m Absatz 2 IRG)
Eine Mitteilung an das Bundeszentralregister wird im Bundesamt für Justiz veranlasst.