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RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
Nummer 114
Durchsuchung, Beschlagnahme und sonstige Maßnahmen mit Richtervorbehalt
(1) 1In einem Ersuchen um Durchsuchung, Beschlagnahme oder Herausgabe (vgl. Muster Nummer 28 und Muster Nummer 29) ist der Grund für diese Maßnahme anzugeben und sind die Gegenstände möglichst genau zu beschreiben. 2Vor der Stellung eines Herausgabeersuchens kann das Ergebnis der Durchsuchung oder Beschlagnahme abgewartet werden.
(2) Soweit eine völkerrechtliche Übereinkunft nichts anderes vorsieht, ist einem Ersuchen um Maßnahmen, die dem Richtervorbehalt unterliegen, ein richterlicher Beschluss über die Zulässigkeit der Maßnahme beizufügen (vgl. bei einem Ersuchen um Durchsuchung oder Beschlagnahme Muster Nummer 30).