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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) (BAnz. S. 10550)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenKapitel A Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
  • Bereich reduzierenErster Teil Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden
  • Bereich reduzierenAbschnitt 1 Allgemeines
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 1 Grundsätze
  • Bereich reduzierenUnterabschnitt 2 Allgemeines für eingehende Ersuchen
  • Nummer 16 Grundlagen der Rechtshilfe
  • Nummer 17 Fehlerhafte Zuleitung
  • Nummer 18 Ergänzung
  • Nummer 19 Entscheidung über die Bewilligung der Rechtshilfe
  • Nummer 19a Zuständigkeitskonzentration
  • Nummer 20 Stichtag für die Voraussetzungen der Rechtshilfe
  • Nummer 21 Bindungswirkung der Bewilligung
  • Nummer 22 Erledigung des Ersuchens
  • Nummer 22a Akteneinsicht
  • Nummer 23 Weitergabe nach der Erledigung des Ersuchens
  • Nummer 24 Inländische Strafverfolgungs- oder Verwaltungsmaßnahmen
  • Bereich erweiternUnterabschnitt 3 Allgemeines für ausgehende Ersuchen
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Besondere Richtlinien für eingehende Ersuchen
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Besondere Richtlinien für ausgehende Ersuchen
  • Bereich erweiternZweiter Teil Rechtshilfeverkehr der Polizei- und Finanzbehörden
  • Bereich erweiternDritter Teil Der Verkehr mit diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  • Bereich erweiternVierter Teil Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Staat
  • Bereich erweiternFünfter Teil Verfolgungsersuchen
  • Bereich erweiternSechster Teil Mitteilungen über Auslandsverurteilungen
  • Bereich erweiternKapitel B Besondere Richtlinien für den Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Bereich erweiternKapitel C Zusammenstellung der Übergabe- und Übernahmeorte und der Muster
  • Bereich erweiternAnhang I Deutsche Vorschriften
  • Bereich erweiternAnhang II Länderteil
  • Bereich erweiternAnhang III
  • Bereich erweiternAnhang IV Konsolidierte Fassung des Eurojustbeschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002

Inhalt

RiVASt
Text gilt ab: 01.01.2017
Fassung: 18.09.1984
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Unterabschnitt 2 Allgemeines für eingehende Ersuchen
Nummer 16 Grundlagen der Rechtshilfe
Nummer 17 Fehlerhafte Zuleitung
Nummer 18 Ergänzung
Nummer 19 Entscheidung über die Bewilligung der Rechtshilfe
Nummer 19a Zuständigkeitskonzentration
Nummer 20 Stichtag für die Voraussetzungen der Rechtshilfe
Nummer 21 Bindungswirkung der Bewilligung
Nummer 22 Erledigung des Ersuchens
Nummer 22a Akteneinsicht
Nummer 23 Weitergabe nach der Erledigung des Ersuchens
Nummer 24 Inländische Strafverfolgungs- oder Verwaltungsmaßnahmen
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