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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
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Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
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Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
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A. Allgemeine Vorschriften (§§ 30–66)
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B. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 67–126)
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C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 127–132)
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D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG) (§§ 133–134)
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E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen (§§ 135–151)
§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft
§ 136 Behandlung des Auftrags, Ladung zum Termin
§ 137 Anschriftenänderung, Rechthilfeersuchen, Erledigung des Rechtshilfeersuchens
§ 138 Durchführung des Termins
§ 139 Aufträge mehrerer Gläubiger
§ 140 Verfahren nach Abgabe der Vermögensauskunft
§ 141 Einholung der Auskünfte Dritter zu Vermögensgegenständen (§ 802l ZPO)
§ 142 Wiederholung, Ergänzung oder Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses
§ 143 Erzwingungshaft
§ 144 Zulässigkeit der Verhaftung (§§ 802c, 802g, 836, 883, 888, 889 ZPO; § 94 FamFG; § 153 Absatz 2 InsO)
§ 145 Verfahren bei der Verhaftung
§ 146 Nachverhaftung
§ 147 Verhaftung im Insolvenzverfahren (§§ 21, 98 InsO)
§ 148 Vollziehung eines Haftbefehls gegen einen Zeugen (§ 390 ZPO)
§ 149 Vorführung von Zeugen, Parteien und Beteiligten (§ 372a Absatz 2, § 380 Absatz 2 ZPO, § 33 Absatz 3, § 96a Absatz 2, § 128 Absatz 4, § 178 Absatz 2 FamFG; § 98 InsO)
§ 150 Verhaftung ausländischer Staatsangehöriger
§ 151 Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b bis 882h ZPO)
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F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen (§§ 152–154)
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G. Hinterlegung (§ 155)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
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Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)
Inhalt
GVGA
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 01.09.2013
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E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen
§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft
§ 136 Behandlung des Auftrags, Ladung zum Termin
§ 137 Anschriftenänderung, Rechthilfeersuchen, Erledigung des Rechtshilfeersuchens
§ 138 Durchführung des Termins
§ 139 Aufträge mehrerer Gläubiger
§ 140 Verfahren nach Abgabe der Vermögensauskunft
§ 141 Einholung der Auskünfte Dritter zu Vermögensgegenständen (§ 802l ZPO)
§ 142 Wiederholung, Ergänzung oder Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses
§ 143 Erzwingungshaft
§ 144 Zulässigkeit der Verhaftung (§§ 802c, 802g, 836, 883, 888, 889 ZPO; § 94 FamFG; § 153 Absatz 2 InsO)
§ 145 Verfahren bei der Verhaftung
§ 146 Nachverhaftung
§ 147 Verhaftung im Insolvenzverfahren (§§ 21, 98 InsO)
§ 148 Vollziehung eines Haftbefehls gegen einen Zeugen (§ 390 ZPO)
§ 149 Vorführung von Zeugen, Parteien und Beteiligten (§ 372a Absatz 2, § 380 Absatz 2 ZPO, § 33 Absatz 3, § 96a Absatz 2, § 128 Absatz 4, § 178 Absatz 2 FamFG; § 98 InsO)
§ 150 Verhaftung ausländischer Staatsangehöriger
§ 151 Verfahren zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b bis 882h ZPO)