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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
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Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
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Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
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Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)
§ 196 Zuständigkeit
§ 197 Vollstreckung für Stellen außerhalb der Justizverwaltung
§ 198 Vollstreckung von Entscheidungen in Straf- und Bußgeldverfahren über die Einziehung und die Unbrauchbarmachung von Sachen
§ 199 Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Inhalt
GVGA
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 01.09.2013
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 196 Zuständigkeit
§ 197 Vollstreckung für Stellen außerhalb der Justizverwaltung
§ 198 Vollstreckung von Entscheidungen in Straf- und Bußgeldverfahren über die Einziehung und die Unbrauchbarmachung von Sachen
§ 199 Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren