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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
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Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
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Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
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A. Allgemeine Vorschriften (§§ 30–66)
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B. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 67–126)
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C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 127–132)
§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO)
§ 128 Unbewegliche Sachen sowie eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks (§ 765a Absatz 3, § 885 ZPO)
§ 129 Beschränkter Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO)
§ 130 Besondere Vorschriften über die Räumung von Wohnungen
§ 131 Räumung eines zwangsweise versteigerten Grundstücks, Schiffes, Schiffsbauwerks oder Schwimmdocks oder eines unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstücks
§ 132 Bewachung und Verwahrung eines Schiffes, Schiffsbauwerks, Schwimmdocks oder Luftfahrzeugs
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D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG) (§§ 133–134)
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E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen (§§ 135–151)
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F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen (§§ 152–154)
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G. Hinterlegung (§ 155)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
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Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)
Inhalt
GVGA
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 01.09.2013
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C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen
§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO)
§ 128 Unbewegliche Sachen sowie eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks (§ 765a Absatz 3, § 885 ZPO)
§ 129 Beschränkter Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO)
§ 130 Besondere Vorschriften über die Räumung von Wohnungen
§ 131 Räumung eines zwangsweise versteigerten Grundstücks, Schiffes, Schiffsbauwerks oder Schwimmdocks oder eines unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstücks
§ 132 Bewachung und Verwahrung eines Schiffes, Schiffsbauwerks, Schwimmdocks oder Luftfahrzeugs