Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.11.2023
22.
Auszahlung der Mittel
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Maßgabe der VV zu Art. 44 BayHO entsprechend den tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Kosten.