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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa)
  • Bereich erweitern1. Zweck der Förderung
  • Bereich erweitern2. Gegenstand der Förderung
  • 3. Zuwendungsempfänger
  • 4. Fördergebiet
  • Bereich erweitern5. Voraussetzungen für eine Förderung von flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV
  • Bereich erweitern6. Voraussetzungen für eine Förderung von landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen
  • Bereich erweitern7. Art und Umfang der Förderung
  • Bereich erweitern8. Zuwendungsfähige Ausgaben
  • 9. Mehrfachförderung
  • Bereich erweitern10. Antragsverfahren
  • Bereich erweitern11. Auszahlungsantrag, Verwendungsnachweis und festzusetzende Auflagen
  • 12. Rücknahme, Widerruf und Rückforderung
  • 13. Prüfungsrecht
  • 14. Subventionserhebliche Tatsachen
  • 15. Ausnahmemöglichkeiten
  • 16. Evaluierung
  • 17. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die ÖPNV-Aufgabenträger nach Art. 8 und 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG).
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