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Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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97-B

Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 16. Mai 2023, Az. 62-3524.3-2

(BayMBl. Nr. 275)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 275)

1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum durch Zuwendungen des Landes. 2Für die Förderung gelten die nachstehende Richtlinie und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)). 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.