Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

16.   Evaluierung

1Die Regierungen haben dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bis zum 30. Juni des Folgejahres eine Aufstellung über alle geförderten Projekte, und für jedes Projekt einzeln die Höhe der Förderung, die jährlichen Gesamtkosten, die Anzahl der erschlossenen Einwohner und der Beförderungsfälle zu übermitteln. 2Der Evaluierungsbericht zum Stichtag 31. Dezember 2024 wird vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bis zum 30. September 2025 erstellt.