Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2.   Gegenstand der Förderung

2.1  

Im Rahmen dieses Förderprogramms kann die Einrichtung und die wesentliche Erweiterung von Projekten zur Verbesserung der Mobilität insbesondere im ländlichen Raum gefördert werden.

2.2  

1Förderfähige Projekte sind insbesondere:
flexible und bedarfsorientierte Bedienformen im ÖPNV,
landkreisübergreifende Expressbusverbindungen.
2Flexible und bedarfsorientierte Bedienformen sollen das Verkehrsangebot des regulären Linienverkehrs örtlich und zeitlich ergänzen. 3Eine eigenständige Liniengenehmigung für das Fördervorhaben ist nicht erforderlich, doch müssen die Aufwendungen klar zuzuordnen sein. 4Die Förderung von landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen erfolgt nachrangig zur Förderung von bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV.