Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

15.   Ausnahmemöglichkeiten

Im Einzelfall kann die örtliche Regierung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Ausnahmen von den Vorgaben dieser Richtlinie zulassen.