Inhalt

Text gilt ab: 12.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

10. Datenschutzerklärung

1Es wird darauf hingewiesen, dass die sich aus den Antragsunterlagen und der Finanzhilfen ergebenden Daten durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bewilligungsstellen, die Beauftragten sowie gegebenenfalls die Europäische Kommission und/oder die mit der Evaluierung beauftragten Institute verarbeitet werden. 2Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die gemäß Nummer 7 zuständige Bewilligungsstelle.