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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien über die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von im Jahr 2022 entstandenen Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Freistaat Bayern
1. Zweck der Finanzhilfen
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2. Antragsberechtigte und Begünstigte
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3. Voraussetzungen
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4. Art und Umfang, Höhe der Finanzhilfe
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5. Sonstige Bestimmungen
6. Bewilligungsbehörde
7. Verfahren
8. Europäisches Beihilferecht
9. Auskunftspflichten, Prüfung
10. Datenschutzerklärung
11. Berichtswesen
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 12.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
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12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.