Inhalt

Text gilt ab: 12.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

1. Zweck der Finanzhilfen

1Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hat massiv auch Deutschland und Bayern erfasst und zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt. 2In nahezu allen Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind die Unternehmen und Aufgabenträger von massiven Rückgängen der Fahrgastnachfrage und Tarifeinnahmen betroffen, die für zahlreiche Unternehmen existenzgefährdend geworden sind. 3Mit den im Rahmen dieses Programms ausgereichten Finanzmitteln soll den infolge der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen und Aufgabenträgern eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, insbesondere um die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen sowie die Aufrechterhaltung und den Ausbau des ÖPNV zu sichern. 4Zudem sollen mittels dieses Programms die finanziellen Nachteile ausgeglichen werden, die bei den Unternehmen und Aufgabenträgern des ÖPNV durch die Einführung des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni bis August 2022 entstanden sind.