Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

15.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 3Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze (Förderprogramm BioWärme Bayern) vom 28. April 2023 (BayMBl. Nr. 241) außer Kraft.