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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke und zugehörige Wärmenetze
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.1 (Biomasseheizwerke)
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7. Art und Umfang der Förderung nach Nr. 2.2 (zugehöriges Wärmenetz)
8. Förderobergrenze
9. Bagatellgrenze
10. Kumulierung
11. Bewilligungsbehörde
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12. Verfahren
13. Sonstige Bestimmungen
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14. Hinweise
15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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9.
Bagatellgrenze
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen der Förderbetrag von 5 000 Euro nicht erreicht wird (Bagatellgrenze).