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HFR
Text gilt ab: 01.07.2019

8.   Mehrfachförderung

1Die Inanspruchnahme von Zuwendungen nach dieser Richtlinie gleichzeitig mit Zuwendungen aus anderen staatlichen Förderprogrammen ist nicht ausgeschlossen.
2Auch Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann grundsätzlich eine Zuwendung nach dieser Richtlinie bewilligt werden. 3In solchen Fällen ist die Entscheidung mit dem zuständigen Leistungsträger abzustimmen.