4.
Begriffsbestimmung und Grundsätze
4.1
Alternative Leistungserhebung
4.1.1
Alternative Leistungserhebungen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die unter Nr. 4.2 definierten Formate, die eine Schulaufgabe, eine Stegreifaufgabe oder eine Kurzarbeit ersetzen können.
4.1.2
Eine alternative Leistungserhebung kann aus mehreren Teilleistungen bestehen.
4.1.3
Das Anforderungsniveau muss mit den ersetzten schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungserhebungen vergleichbar sein.
4.1.4
Bewertet wird ausschließlich die individuelle Leistung der Schülerin oder des Schülers.
4.2
Definition der Formate alternativer Leistungserhebungen
4.2.1
Prozessorientierte Prüfung im Projektunterricht und im handlungsorientierten Unterricht
1Eine prozessorientierte Prüfung ist ein Prüfungsformat, das den gesamten Lern- und Arbeitsprozess in den nachfolgenden Phasen abbildet:
- –
Planung, z. B. definierte Meilensteine,
- –
Durchführung, z. B. beobachtete Gruppenarbeitsphasen,
- –
Dokumentation, z. B. Zwischenergebnisse,
- –
Präsentation, z. B. Vortrag, Fachgespräch oder Produktvorstellung und
- –
Reflexion.
2Bei der Bewertung werden sowohl das Endprodukt als auch die in den einzelnen Phasen erbrachten Arbeitsprozesse berücksichtigt.
4.2.2
Prozessorientiertes Schreiben
1Ein prozessorientiertes Schreiben ist ein zweistufiges Verfahren zur Leistungserhebung.
2Im ersten Schritt wird das vorgelegte Arbeitsergebnis, z. B. eine Textproduktion, bewertet und der Schülerin oder dem Schüler eine Rückmeldung erteilt. 3Im zweiten Schritt überarbeitet die Schülerin oder der Schüler das ursprüngliche Arbeitsergebnis, wobei sowohl das überarbeitete Ergebnis als auch die nachgewiesene Kompetenz, die Rückmeldung zielgerichtet aufzugreifen, bewertet werden.
4.2.3
Softwarebasierte Leistungserhebung
Ein softwarebasierter Leistungsnachweis ist die digitale Erbringung eines Leistungsnachweises auf einem digitalen Endgerät mithilfe spezialisierter Softwareprogramme oder einer schulischen Lernplattform.
4.2.4
Debatte im Fach Deutsch
1Eine Debatte ist eine geordnete Diskussion, in der sich die Schülerinnen und Schüler mit Streitfragen von gesellschaftlicher Relevanz auseinandersetzen. 2Die Schülerinnen und Schüler recherchieren vorab grundlegende Informationen, arbeiten sich in ein thematisches Problemfeld ein und werten unterschiedliche Materialien kritisch aus. 3Auf dieser Basis treten in der Regel vier Schülerinnen und Schüler in eine regelbasierte Argumentation ein. 4Die Schülerinnen und Schüler erläutern und vertreten ihren Standpunkt und reagieren im Prüfungsgespräch sachorientiert sowie konstruktiv auf die im Verlauf entwickelten Gegenpositionen.
4.2.5
Fachdiskussion
1Eine Fachdiskussion ist eine strukturierte Form der mündlichen Leistungserhebung, in der mindestens zwei Schülerinnen und Schüler zu einem vorgegebenen Themen- oder Aufgabenfeld fachlich fundiert diskutieren und ihre eigenständig erarbeiteten Inhalte, Konzepte und Zusammenhänge einbringen und weiterentwickeln. 2In der Fachdiskussion zeigen sie ihre fundierte Fachkompetenz, indem sie ihr Wissen sicher darstellen, Fachbegriffe treffend und adressatengerecht verwenden, Zusammenhänge herstellen, Alternativen abwägen und auf Nachfragen oder neue Impulse hin ihre Überlegungen reflektieren, präzisieren und weiterentwickeln.
4.2.6
Kombinierte Leistungsnachweise
Kombinierte Leistungsnachweise sind Leistungsnachweise in der Berufsschule, welche die Inhalte von mindestens zwei Fächern, Lernfeldern oder Lernbereichen umfasst, sofern nach Art, Umfang und Gewichtung der Leistungserhebung in den einzelnen Fächern, Lernfeldern oder Lernbereichen zuordenbare Noten erhoben werden können.