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Inhaltsverzeichnis
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Schulversuch „Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Leistungserhebungen an beruflichen Schulen sowie alternative Leistungserhebungen an Beruflichen Oberschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen“
1. Ziele und Inhalt des Schulversuchs
2. Anzuwendende Vorschriften
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3. Teilnahme am Schulversuch
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4. Begriffsbestimmung und Grundsätze
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5. Verwendung von KI-Anwendungen in Leistungsnachweisen
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6. Besondere Bestimmungen für Berufliche Oberschulen
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7. Besondere Bestimmungen für Wirtschaftsschulen
8. Besondere Bestimmungen für Berufsschulen
9. Nachtermine und Ersatzleistungen
10. Dokumentation und Aufbewahrung
11. Evaluation
12. Laufzeit des Schulversuchs
13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029
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Martin Wunsch
Ministerialdirektor