Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

8.   Besondere Bestimmungen für Berufsschulen

1Kombinierte Leistungserhebungen werden zwischen den Lehrkräften der Klasse abgesprochen und in der didaktischen Jahresplanung festgelegt. 2Die inhaltlichen Angaben werden nach Nr. 3.3 Satz 2 um die in Nr. 4.2.6 genannten Kriterien ergänzt; im Übrigen bleibt Nr. 3.3 unberührt.