Inhalt
6.
Besondere Bestimmungen für Berufliche Oberschulen
6.1
In jeder Jahrgangsstufe kann eine Schulaufgabe durch eine alternative Leistungserhebung ersetzt werden.
6.2
In demselben Fach kann nicht in zwei aufeinander folgenden Schuljahren eine Schulaufgabe ersetzt werden.
6.3
1Anzeigefrei kann die Schulaufgabe im Fach Deutsch im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 11 durch eine Debatte ersetzt werden. 2Sofern stattdessen eine Schulaufgabe in einem anderen Fach oder Schulhalbjahr betroffen ist, finden die Anzeigevoraussetzungen gemäß Nr. 3.3 entsprechend Anwendung.
6.4
Kurzarbeiten nach § 14 Abs. 2 Satz 3 FOBOSO können anzeigefrei durch eine andere gleichwertige individuelle Leistung ersetzt werden.
6.5
In den Fächern KIT und KIWI soll pro Schuljahr jeweils eine Kurzarbeit durch eine prozessorientierte Prüfung im Projektunterricht ersetzt werden.